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   LAG Sachsen-Anhalt, 17.06.2008 - 8 TaBVGa 10/08   

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LAG Sachsen-Anhalt, 17.06.2008 - 8 TaBVGa 10/08 (https://dejure.org/2008,40316)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.06.2008 - 8 TaBVGa 10/08 (https://dejure.org/2008,40316)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 8 TaBVGa 10/08 (https://dejure.org/2008,40316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 536
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Urteilsverfahren; Anspruch auf

    Es braucht nicht genauer geprüft zu werden, woraus sich die Fortgeltung der DV Dienstplan 1993 als Dienstvereinbarung nach der Privatisierung der Beklagten ergibt (vgl. LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 17. September 2008 - 8 TaBVGa 10/08 - NZA-RR 2009, 536, Rz. 17; Frohner, Das Übergangsmandat des Personalats und die Weitergeltung von Dienstvereinbarungen bei der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen, insbesondere im kommunalen Bereich, PR 1995, 99, 108 ff. ).
  • LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16

    Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der Anordnung von Mehrarbeit; Pflicht

    (1) Zwar ist anerkannt, dass innerbetriebliche Regelungen, die auf Vereinbarungen der Arbeitgeberin mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beruhen, nicht durch Wahl und Konstituierung eines Betriebsrates quasi unwirksam werden mit der Folge, dass der neu gewählte Betriebsrat solche Regelungen bis zu einer Verhandlungslösung zunächst akzeptieren muss (BAG, Urteil vom 25.11.1981, 4 AZR 274/79, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.08.2009, 4 TaBV 12/09, LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.06.2008, 8 TaBVGa 10/08, ArbeitsgerichtWiesbaden, Urteil vom 13.09.2006, 7/5 Ca 1813/05).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19

    Taschenkontrollen - Regelungsabrede - erstmals gewählter Betriebsrat - Kündigung

    In Ermangelung einer Verletzung seines Mitbestimmungsrechts besteht somit auch kein Unterlassungsanspruch (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 8 TaBVGa 10/08).
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